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Zurück zur ÜbersichtReitstallbesitzer steht bei Zahlungsrückstand kein Pfandrecht an einem bei ihm untergestellten Dressursattel zu
Das Landgericht Köln entschied, dass ein Reitstallbesitzer kein Pfandrecht an einem im Stall gelagerten Dressursattel hat (Az. 9 S 75/25).
Hintergrund war ein Streit zwischen einer Pferdebesitzerin und dem Betreiber eines Reitstalls. Die Frau hatte ihren Sattel und weiteres Zubehör im Stall gelagert. Der Betreiber nahm den Sattel an sich, da die Frau die Stallmiete für Mai 2024 nicht gezahlt hatte. Daraufhin kündigte die Frau den Vertrag fristlos und klagte auf Herausgabe des Sattels. Das Amtsgericht entschied zugunsten der Klägerin und wies die Gegenklage des Stallbesitzers ab. Dieser legte Berufung ein.
Das Landgericht bestätigte jedoch das Urteil. Der Stallbesitzer habe kein Pfandrecht an dem Sattel, da der Vertrag kein Mietvertrag, sondern ein sog. Pferdeeinstellungsvertrag sei. Solche Verträge würden nicht nur die Vermietung einer Box, sondern auch die Pflege und Betreuung des Pferdes beinhalten. Zudem sei die vertragliche Regelung zum Pfandrecht unklar und daher unwirksam. Die Wegnahme des Sattels stelle eine widerrechtliche Handlung dar, der das Vertrauen der Pferdebesitzerin in die ordnungsgemäße Betreuung ihres Tieres zerstört habe. Die fristlose Kündigung des Vertrags sei daher gerechtfertigt gewesen.
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