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Mittwoch, 29.10.2025
Verbesserungen für Verbraucher bei Kreditverträgen ab 20.11.2025
Künftig werden auch Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie „Buy now, pay later“-Modelle in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen. So müssen beispielsweise Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit (sog. Bonität) strenger prüfen. Ziel ist der bessere Schutz von Verbrauchern vor Überschuldung. Möglich macht dies die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die am 20.11.2025 in Kraft tritt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.