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Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 29.10.2025

Unterliegt die Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten durch Obstlandwirte mit angeschlossener Brennerei der Regelbesteuerung? - Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob Entgelte für die Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten der Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug oder der Versteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG unterliegen. Es entschied im Urteilsfall, dass Landwirte, die eigenes Obst destillieren, für ihre Erzeugnisse den Regelsteuersatz anwenden müssen (Az. 14 K 2016/21). Jedoch ist diese Entscheidung nicht rechtskräftig. Hierzu ist die Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 37/24 anhängig.

Im Streitfall verarbeitete der Kläger, ein Obstbauer aus Baden-Württemberg, einen Teil seiner Ernte in der eigenen Brennerei zu Obstbränden. Die sensorisch besten Brände füllte er selbst ab und verkaufte sie als Schnäpse direkt an Laufkundschaft und über Hofläden. Den Rest lieferte er als Rohalkohol an Großhändler. Er wollte alle Umsätze pauschal versteuern. Dies lehnte das beklagte Finanzamt ab – und bekam vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg Recht: Alkohol sei weder ein landwirtschaftliches Erzeugnis noch sei die Herstellung von Rohalkohol aus Obstmaische eine landwirtschaftliche Dienstleistung. Die Herstellung von Alkohol mittels einer Destillieranlage (Schnapsbrennkessel) sei umsatzsteuerrechtlich kein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb, weil er nicht mit Mitteln ausgeübt werde, die normalerweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden.

Der Bundesfinanzhof muss nun klären, ob nicht trinkfertiger Rohalkohol, bei dem lediglich ein erster Reinigungsschritt durchgeführt wurde, der Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug oder der Versteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG unterliegt.

Hinweis

Ob die Richter des Bundesfinanzhofs der Argumentation des Finanzgerichts Baden-Württemberg folgen, bleibt abzuwarten. Brennereien sollten ihre Umsatzsteuerpraxis prüfen und sich mit ihrem Steuerberater abstimmen.

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